Energieausweis-Check
Welchen Energieausweis brauchen Sie?
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis? Das GEG (heute GModG) macht die Wahl von Gebäudeart, Baujahr, Wohneinheiten und Modernisierungsstand abhängig. Beantworten Sie bis zu sechs Fragen – Sie erhalten sofort eine Empfehlung mit Preis und Lieferzeit.
Unsere Ausweise im Überblick
- VerbrauchsausweisWohngebäude · 1 Werktag69,00 €
- BedarfsausweisWohngebäude · 5 Werktageab 250,00 €
- VerbrauchsausweisNichtwohngebäude · 1 Werktag119,00 €
- BedarfsausweisNichtwohngebäude · individuellAuf Anfrage
Schritt 1 von 6
Um welche Art von Gebäude geht es?
FAQ
Häufige Fragen zum Check
Pflichtfälle, Datenlage und die Regeln ab 2027.
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns
Wann ist der Bedarfsausweis Pflicht?
Bei Neubauten und wesentlichen Erweiterungen immer. Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 modernisiert wurden, gilt die Pflicht noch bis 31.12.2026.
Was ändert sich ab 1. Januar 2027?
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) entfällt die Bedarfsausweis-Pflicht für kleine Altbauten, für den Verbrauchsausweis genügen zwei Jahre Verbrauchsdaten, Nichtwohngebäude erhalten nur noch Bedarfsausweise und der Ausweis ist auch bei Verlängerung von Mietverträgen vorzulegen.
Welche Verbrauchsdaten brauche ich für den Verbrauchsausweis?
Die Heizenergieverbräuche aus drei aufeinanderfolgenden Abrechnungszeiträumen (insgesamt 36 Monate), der jüngste nicht älter als 18 Monate. Geeignet sind Heizkostenabrechnungen, Jahresrechnungen des Versorgers oder Lieferscheine (Heizöl, Pellets).
Ist ein online bestellter Energieausweis rechtsgültig?
Ja. Das GEG erlaubt die vereinfachte Datenerhebung durch den Eigentümer (§ 50, § 83). Der Ausweis wird von einer ausstellungsberechtigten Person nach § 88 GEG erstellt und beim DIBt registriert – er ist 10 Jahre gültig.
Der Check ersetzt keine Einzelfallprüfung. Unsere Energieberater prüfen bei jeder Bestellung, ob die gewählte Ausweisart für Ihr Gebäude zulässig ist, und beraten Sie andernfalls zur passenden Alternative.