Verbrauchsausweis online erstellen – schnell und rechtsgültig
Der Verbrauchsausweis bewertet Ihr Gebäude anhand der tatsächlichen Heiz- und Warmwasserverbräuche. Er ist die günstigste Ausweisart, für die meisten Bestandsgebäude zulässig und in 1 Werktag fertig.
- Wohngebäude 69,00 € · Nichtwohngebäude 119,00 € – inkl. MwSt. & DIBt-Registrierung
- Fertig in 1 Werktag, mit Express noch am selben Werktag (Bestellung bis 16 Uhr) (+ 39,90 €)
- Keine Begehung nötig – Sie geben die Verbräuche der letzten Abrechnungsjahre ein
- Gebäudetyp
- Einfamilienhaus
- Baujahr
- 1994
- Wohnfläche
- 142 m²
- Energieträger
- Erdgas
- Ausweisart
- Verbrauchsausweis
- Gültig bis
- 2036
Das Wichtigste in Kürze
Schnellantwort
Ein Verbrauchsausweis ist ein Energieausweis nach GEG (heute GModG), der aus den tatsächlichen Heiz- und Warmwasserverbräuchen der letzten drei Abrechnungsjahre (ab 2027: zwei) berechnet wird. Bei energieausweis-schnell.de kostet er für Wohngebäude 69,00 €, wird von ausstellungsberechtigten Energieberatern geprüft, beim DIBt registriert und ist in 1 Werktag als PDF bei Ihnen – 10 Jahre gültig.
- 69,00 € Wohngebäude · 119,00 € Nichtwohngebäude
- In 1 Werktag, Express noch am selben Werktag (Bestellung bis 16 Uhr)
- Zulässig für Bestandsgebäude ab 5 Wohnungen oder Bauantrag ab 11/1977 – ab 2027 für alle Bestandswohngebäude
- DIBt-registriert, bundesweit gültig für Verkauf, Vermietung und Anzeige
So funktioniert der Verbrauchsausweis
Grundlage sind die Energieverbräuche für Heizung und Warmwasser aus drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsjahren, deren Ende höchstens 18 Monate zurückliegt. Der Energieberater rechnet die Verbräuche in Kilowattstunden um, bereinigt sie mit den Klimafaktoren des Deutschen Wetterdienstes für Ihren Standort und bezieht sie auf die Gebäudenutzfläche. Heraus kommt der Endenergieverbrauch in kWh/(m²·a) und daraus die Effizienzklasse A+ bis H.
Ist Warmwasser nicht in den Heizverbräuchen enthalten (etwa bei Durchlauferhitzern), wird eine gesetzliche Pauschale addiert. Leerstände von mehr als 30 Tagen werden rechnerisch ausgeglichen. Ab dem 1. Januar 2027 genügen nach dem GModG zwei Abrechnungsjahre.
Für welche Gebäude der Verbrauchsausweis zulässig ist
Für Bestandswohngebäude mit fünf oder mehr Wohnungen und für kleinere Wohngebäude, deren Bauantrag ab dem 1. November 1977 gestellt wurde oder die mindestens das Wärmeschutzniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erreichen. Nicht zulässig ist er bei Neubauten und – bis Ende 2026 – bei ungedämmten Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor November 1977. Diese Einschränkung entfällt ab 2027.
Für Nichtwohngebäude ist der Verbrauchsausweis noch bis Ende 2026 die Regel; ab 2027 wird dort der Bedarfsausweis vorgeschrieben. Prüfen Sie Ihre Situation mit dem Energieausweis-Check.
Welche Angaben Sie brauchen
- Heizkostenabrechnungen oder Energierechnungen der letzten drei Jahre (Gesamtverbrauch des Gebäudes je Zeitraum, Energieträger)
- Gebäudetyp, Baujahr, Wohnfläche, Anzahl der Wohneinheiten, Adresse
- Heizungsart und Baujahr der Heizung, Art der Warmwasserbereitung
- Modernisierungen (Dämmung, Fenster, Heizung) mit Jahr, Leerstände
- Empfohlen: Fotos von Fassade, Dach, Fenstern und Heizung (ab 2027 vorgeschrieben)
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
Der Verbrauchsausweis ist schnell und günstig, hängt aber vom Heizverhalten der bisherigen Bewohner ab. Der Bedarfsausweis bilanziert das Gebäude rechnerisch und ist unabhängig vom Nutzerverhalten – sinnvoll bei Sanierungsplanung, Förderanträgen oder fehlenden Verbrauchsdaten. Ausführlicher Vergleich: Welcher Ausweis passt?
Der Verbrauchsausweis für Wohngebäude.
Für Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen: Der Verbrauchsausweis wird aus den Heiz- und Warmwasserverbräuchen der letzten Abrechnungsjahre berechnet – witterungsbereinigt und ohne Begehung.
- Auf Basis Ihrer tatsächlichen Verbrauchsdaten
- Von ausstellungsberechtigten Energieberatern geprüft und erstellt
- GEG-konform, beim DIBt registriert – 10 Jahre gültig
- Fertig in 1 Werktag – mit Express noch am selben Werktag
Der Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude.
Für Büro, Handel, Gastronomie, Hotel und Hallen: Der Verbrauchsausweis weist Wärme und Strom getrennt aus und bezieht sie auf die Nettogrundfläche. Bis Ende 2026 die übliche Ausweisart für Gewerbeimmobilien.
- Auf Basis Ihrer tatsächlichen Verbrauchsdaten (Heizung und Strom)
- Von ausstellungsberechtigten Energieberatern geprüft und erstellt
- GEG-konform, beim DIBt registriert – 10 Jahre gültig
- Fertig in 1 Werktag – mit Express noch am selben Werktag
Ihr Energieausweis ab 69 €.
Festpreise inklusive Mehrwertsteuer, Prüfung durch Energieeffizienz-Experten und DIBt-Registrierung. Keine Anfahrt, keine versteckten Kosten, keine Nachberechnung.
Festpreis unabhängig von Fläche und Wohnungszahl – inklusive Prüfung und DIBt-Registrierung.
- Zusätzliche KopieNur mit Postversand0
- Digital als PDF
- DIBt-Registrierung
- Prüfung durch Energieberater
- Persönlicher Ansprechpartner
In vier Schritten zu Ihrem Energieausweis.
Daten online eingeben
Gebäudedaten, Heizung und Verbrauchswerte in unser Formular eintragen – dauert etwa 10 Minuten. Unterlagen und Fotos laden Sie einfach hoch.
Prüfung durch Energieberater
Ein ausstellungsberechtigter Energieeffizienz-Experte prüft Ihre Angaben auf Plausibilität und meldet sich bei Rückfragen persönlich.
Erstellung & DIBt-Registrierung
Der Ausweis wird nach GEG (heute GModG) erstellt und beim Deutschen Institut für Bautechnik registriert – mit amtlicher Registriernummer.
Ausweis als PDF erhalten
Sie erhalten den fertigen Energieausweis per E-Mail als PDF – auf Wunsch zusätzlich gedruckt und unterschrieben per Post.
Häufige Fragen
Antworten zu Ablauf, Unterlagen und Rechtsgültigkeit.
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns
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Daten in 10 Minuten eingeben, Prüfung durch Energieberater, DIBt-Registrierung – fertig in 1 Werktag. Ab 69,00 € inkl. MwSt.