Wohngebäude

Energieausweis für Wohngebäude – Haus, Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnung

Ob Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Mehrfamilienhaus oder Eigentumswohnung: Für Verkauf, Vermietung und Anzeige brauchen Sie einen gültigen Energieausweis. Online erstellt, geprüft und DIBt-registriert – ab 69,00 €.

  • Verbrauchsausweis 69,00 € in 1 Werktag · Bedarfsausweis ab 250,00 € in 5 Werktage
  • Effizienzklasse A+ bis H, Modernisierungsempfehlungen, 10 Jahre gültig
  • Für Eigentumswohnungen: ein Ausweis für das ganze Gebäude

Das Wichtigste in Kürze

Schnellantwort

Für Wohngebäude gibt es zwei Energieausweise nach GEG (heute GModG): den Verbrauchsausweis (69,00 €, in 1 Werktag) aus den tatsächlichen Verbräuchen und den Bedarfsausweis (ab 250,00 €, in 5 Werktage) aus einer rechnerischen Bilanz. Beide sind bei energieausweis-schnell.de vollständig online erhältlich, werden von ausstellungsberechtigten Energieberatern erstellt, beim DIBt registriert und gelten 10 Jahre.

  • Verbrauchsausweis 69,00 € · Bedarfsausweis ab 250,00 € inkl. MwSt.
  • Verbrauchsausweis in 1 Werktag, Express noch am selben Werktag (Bestellung bis 16 Uhr)
  • Für Ein-/Zwei-/Mehrfamilienhäuser, Reihenhäuser und Eigentumswohnungen
  • Pflicht bei Verkauf, Neuvermietung und in jeder Immobilienanzeige

Welcher Ausweis für welches Wohngebäude?

Mehrfamilienhäuser mit fünf und mehr Wohnungen dürfen immer einen Verbrauchsausweis erhalten. Ein- bis Vierfamilienhäuser ebenfalls, wenn der Bauantrag ab dem 1. November 1977 gestellt wurde oder das Haus nachträglich mindestens auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 gedämmt wurde. Ältere, ungedämmte Häuser mit bis zu vier Wohnungen brauchen bis Ende 2026 einen Bedarfsausweis; ab 2027 entfällt diese Einschränkung. Neubauten erhalten immer einen Bedarfsausweis.

Der Energieausweis-Check klärt das in wenigen Klicks.

Einfamilienhaus und Doppelhaushälfte

Beim Verkauf eines Hauses gehört der Energieausweis ins Exposé und muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Für Häuser der 1960er- bis 1990er-Jahre entscheidet der Modernisierungsstand über zwei bis drei Effizienzklassen – ein aktueller Ausweis nach Dämmung oder Heizungstausch zahlt sich beim Kaufpreis aus. Beheizte Kellerräume und Anbauten werden bei der Gebäudenutzfläche berücksichtigt.

Mehrfamilienhaus und Vermietung

Vermieter müssen den Ausweis bei jeder Neuvermietung vorlegen – ab 2027 auch bei Vertragsverlängerungen. Ein Verbrauchsausweis aus den zentralen Heizkostenabrechnungen deckt zehn Jahre lang alle Vermietungen im Haus ab. Die Kosten dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden.

Eigentumswohnung (WEG)

Es gibt keinen Ausweis für die einzelne Wohnung; der Gebäudeausweis gilt für alle Einheiten. Der Verwalter muss ihn bereitstellen oder Ihnen die Daten dafür geben (Heizkostenabrechnungen, Gesamtwohnfläche, Baujahr, Wohneinheiten). Die Kosten trägt die Gemeinschaft. Details: Energieausweis für die Eigentumswohnung.

Gemischt genutzte Gebäude

Wohnhäuser mit Laden, Praxis oder Büro: Beträgt der gewerbliche Anteil weniger als 10 % der Fläche, wird das Gebäude als Wohngebäude behandelt. Bei größeren Gewerbeanteilen mit abweichender Nutzung werden Wohn- und Nichtwohnteil getrennt ausgewiesen – wir fragen das im Bestellformular ab und beraten Sie bei Bedarf.

01 · Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis für Wohngebäude.

Für Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen: Der Verbrauchsausweis wird aus den Heiz- und Warmwasserverbräuchen der letzten Abrechnungsjahre berechnet – witterungsbereinigt und ohne Begehung.

  • Auf Basis Ihrer tatsächlichen Verbrauchsdaten
  • Von ausstellungsberechtigten Energieberatern geprüft und erstellt
  • GEG-konform, beim DIBt registriert – 10 Jahre gültig
  • Fertig in 1 Werktag – mit Express noch am selben Werktag
Preis
69,00 €inkl. MwSt.
02 · Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis für Wohngebäude.

Der Bedarfsausweis bilanziert Gebäudehülle und Anlagentechnik rechnerisch nach Norm – unabhängig vom Heizverhalten der Bewohner. Pflicht bei Neubau und kleinen, ungedämmten Altbauten, sinnvoll vor Sanierung und Förderung.

  • Objektive Bewertung – unabhängig vom Nutzerverhalten
  • Von Energieberatern geprüft und bilanziert
  • GEG-konform, beim DIBt registriert – 10 Jahre gültig
  • Fertig in 5 Werktagen – mit Express in 2 Werktagen
Preis
ab 250,00 €inkl. MwSt.
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Ihr Energieausweis ab 69 €.

Festpreise inklusive Mehrwertsteuer, Prüfung durch Energieeffizienz-Experten und DIBt-Registrierung. Keine Anfahrt, keine versteckten Kosten, keine Nachberechnung.

Gebäudetyp
Ausweisart

Festpreis unabhängig von Fläche und Wohnungszahl – inklusive Prüfung und DIBt-Registrierung.

Zusatzoptionen
  • Zusätzliche Kopie
    Nur mit Postversand
    0
  • Digital als PDF
  • DIBt-Registrierung
  • Prüfung durch Energieberater
  • Persönlicher Ansprechpartner
So funktioniert es

In vier Schritten zu Ihrem Energieausweis.

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  1. Daten online eingeben

    Gebäudedaten, Heizung und Verbrauchswerte in unser Formular eintragen – dauert etwa 10 Minuten. Unterlagen und Fotos laden Sie einfach hoch.

  2. Prüfung durch Energieberater

    Ein ausstellungsberechtigter Energieeffizienz-Experte prüft Ihre Angaben auf Plausibilität und meldet sich bei Rückfragen persönlich.

  3. Erstellung & DIBt-Registrierung

    Der Ausweis wird nach GEG (heute GModG) erstellt und beim Deutschen Institut für Bautechnik registriert – mit amtlicher Registriernummer.

  4. Ausweis als PDF erhalten

    Sie erhalten den fertigen Energieausweis per E-Mail als PDF – auf Wunsch zusätzlich gedruckt und unterschrieben per Post.

FAQ

Häufige Fragen

Antworten zu Ablauf, Unterlagen und Rechtsgültigkeit.

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns

Was kostet der Energieausweis für ein Einfamilienhaus?
Verbrauchsausweis 69,00 €, Bedarfsausweis ab 250,00 € – jeweils inklusive Mehrwertsteuer, Prüfung und DIBt-Registrierung.
Brauche ich für jede Wohnung im Mehrfamilienhaus einen eigenen Ausweis?
Nein. Ein Ausweis gilt für das gesamte Gebäude und alle Wohnungen darin.
Mein Haus ist von 1965 – welcher Ausweis?
Bei bis zu vier Wohnungen ohne nachträgliche Dämmung auf WSchV-1977-Niveau bis Ende 2026 ein Bedarfsausweis, ab 2027 auch ein Verbrauchsausweis. Wurde das Haus gedämmt, ist der Verbrauchsausweis schon jetzt zulässig.
Gilt der Ausweis auch für die Vermietung einer Einliegerwohnung?
Ja. Auch bei der Vermietung einer Einliegerwohnung muss der Ausweis des Gebäudes vorgelegt werden.
Was ist mit Ferienhäusern?
Gebäude, die weniger als vier Monate im Jahr genutzt werden, sind ausgenommen. Regelmäßig vermietete Ferienwohnungen brauchen einen Ausweis.

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Daten in 10 Minuten eingeben, Prüfung durch Energieberater, DIBt-Registrierung – fertig in 1 Werktag. Ab 69,00 € inkl. MwSt.

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