Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis – welcher passt zu Ihrem Gebäude?
Beide Ausweise sind rechtsgültig und zehn Jahre gültig. Der Unterschied liegt in der Datenbasis, der Aussagekraft und im Preis – und in einigen Fällen schreibt das Gesetz die Ausweisart vor.
Das Wichtigste in Kürze
Schnellantwort
Der Verbrauchsausweis (69,00 €) berechnet den Kennwert aus den tatsächlichen Verbräuchen und reicht für die meisten Bestandsgebäude. Der Bedarfsausweis (ab 250,00 €) bilanziert das Gebäude rechnerisch und ist Pflicht bei Neubauten sowie – bis Ende 2026 – bei ungedämmten Wohngebäuden mit höchstens vier Wohnungen und Bauantrag vor November 1977.
Verbrauchsausweis
- Basis: Heizkostenabrechnungen der letzten Jahre
- Günstig und schnell – keine Begehung nötig
- Zulässig ab 5 Wohnungen oder Bauantrag ab 11/1977
Bedarfsausweis
- Basis: Pläne, Bauteilangaben, Fotos, Heizung
- Objektiv – unabhängig vom Nutzerverhalten
- Ausführliche Modernisierungsempfehlungen
Vergleich auf einen Blick.
| Kriterium | Verbrauchsausweis | Bedarfsausweis |
|---|---|---|
| Datenbasis | Tatsächliche Verbräuche der letzten 3 Jahre (ab 2027: 2 Jahre) | Rechnerische Bilanz von Gebäudehülle und Anlagentechnik |
| Aussagekraft | Abhängig vom Nutzerverhalten der Bewohner | Objektiv, unabhängig vom Nutzerverhalten |
| Kennwerte | Endenergieverbrauch, Effizienzklasse | End- und Primärenergiebedarf, Effizienzklasse |
| Preis Wohngebäude | 69,00 € | ab 250,00 € |
| Lieferzeit | 1 Werktag | 5 Werktage |
| Unterlagen | Heizkostenabrechnungen, Baujahr, Wohnfläche, Heizung | Pläne, Bauteilangaben, Fenster, Heizung, Fotos |
| Begehung | Nicht nötig | Nicht nötig – Fotos genügen |
| Zulässig für | Bestandsgebäude ≥ 5 WE oder Bauantrag ab 11/1977 (ab 2027: alle Bestandswohngebäude) | Alle Gebäude; Pflicht bei Neubau und kleinen ungedämmten Altbauten vor 1977 (bis Ende 2026) |
| Gültigkeit | 10 Jahre | 10 Jahre |
| Sinnvoll bei | Verkauf/Vermietung von Bestandsgebäuden mit vorhandenen Verbräuchen | Sanierungsplanung, Förderung, fehlende Verbräuche, gut gedämmtes Haus |
Welcher Ausweis ist der richtige für Ihr Gebäude?
Beantworten Sie wenige Fragen zu Gebäudeart, Baujahr und Wohnungszahl. Das Ergebnis zeigt, ob der günstige Verbrauchsausweis ausreicht oder ein Bedarfsausweis Pflicht ist – mit Preis, Lieferzeit und direktem Weg zur Bestellung.
Um welche Art von Gebäude geht es?
Die Pflichtfälle im Detail.
- Neubau: immer Bedarfsausweis.
- Wohngebäude mit höchstens vier Wohnungen, Bauantrag vor dem 1. November 1977, ohne Dämmung auf WSchV-1977-Niveau: Bedarfsausweis bis 31. Dezember 2026; ab 2027 Verbrauchsausweis zulässig.
- Wohngebäude mit fünf und mehr Wohnungen oder Bauantrag ab November 1977: freie Wahl.
- Nichtwohngebäude: bis Ende 2026 freie Wahl (Verbrauchsausweis üblich), ab 2027 Bedarfsausweis als Regel.
- Fehlende Verbrauchsdaten (Leerstand, Erstbezug, keine Abrechnungen): faktisch Bedarfsausweis.
Ausführliche Erklärung im Ratgeber: Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis – welcher ist der richtige?
Häufige Fragen
Wahlfreiheit, Effizienzklasse und die Änderungen 2027.
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