Entscheidungshilfe

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis – welcher passt zu Ihrem Gebäude?

Beide Ausweise sind rechtsgültig und zehn Jahre gültig. Der Unterschied liegt in der Datenbasis, der Aussagekraft und im Preis – und in einigen Fällen schreibt das Gesetz die Ausweisart vor.

Das Wichtigste in Kürze

Schnellantwort

Der Verbrauchsausweis (69,00 €) berechnet den Kennwert aus den tatsächlichen Verbräuchen und reicht für die meisten Bestandsgebäude. Der Bedarfsausweis (ab 250,00 €) bilanziert das Gebäude rechnerisch und ist Pflicht bei Neubauten sowie – bis Ende 2026 – bei ungedämmten Wohngebäuden mit höchstens vier Wohnungen und Bauantrag vor November 1977.

Aus Verbrauchsdaten

Verbrauchsausweis

Für die meisten Bestandsgebäude
69,00 €Wohngebäude · 1 Werktag
  • Basis: Heizkostenabrechnungen der letzten Jahre
  • Günstig und schnell – keine Begehung nötig
  • Zulässig ab 5 Wohnungen oder Bauantrag ab 11/1977
Rechnerische Bilanz

Bedarfsausweis

Pflicht bei Neubau und kleinen Altbauten
ab 250,00 €Wohngebäude · 5 Werktage
  • Basis: Pläne, Bauteilangaben, Fotos, Heizung
  • Objektiv – unabhängig vom Nutzerverhalten
  • Ausführliche Modernisierungsempfehlungen

Vergleich auf einen Blick.

KriteriumVerbrauchsausweisBedarfsausweis
DatenbasisTatsächliche Verbräuche der letzten 3 Jahre (ab 2027: 2 Jahre)Rechnerische Bilanz von Gebäudehülle und Anlagentechnik
AussagekraftAbhängig vom Nutzerverhalten der BewohnerObjektiv, unabhängig vom Nutzerverhalten
KennwerteEndenergieverbrauch, EffizienzklasseEnd- und Primärenergiebedarf, Effizienzklasse
Preis Wohngebäude69,00 €ab 250,00 €
Lieferzeit1 Werktag5 Werktage
UnterlagenHeizkostenabrechnungen, Baujahr, Wohnfläche, HeizungPläne, Bauteilangaben, Fenster, Heizung, Fotos
BegehungNicht nötigNicht nötig – Fotos genügen
Zulässig fürBestandsgebäude ≥ 5 WE oder Bauantrag ab 11/1977 (ab 2027: alle Bestandswohngebäude)Alle Gebäude; Pflicht bei Neubau und kleinen ungedämmten Altbauten vor 1977 (bis Ende 2026)
Gültigkeit10 Jahre10 Jahre
Sinnvoll beiVerkauf/Vermietung von Bestandsgebäuden mit vorhandenen VerbräuchenSanierungsplanung, Förderung, fehlende Verbräuche, gut gedämmtes Haus
Energieausweis-Check

Welcher Ausweis ist der richtige für Ihr Gebäude?

Beantworten Sie wenige Fragen zu Gebäudeart, Baujahr und Wohnungszahl. Das Ergebnis zeigt, ob der günstige Verbrauchsausweis ausreicht oder ein Bedarfsausweis Pflicht ist – mit Preis, Lieferzeit und direktem Weg zur Bestellung.

Schritt 1 von 6

Um welche Art von Gebäude geht es?

Die Pflichtfälle im Detail.

  • Neubau: immer Bedarfsausweis.
  • Wohngebäude mit höchstens vier Wohnungen, Bauantrag vor dem 1. November 1977, ohne Dämmung auf WSchV-1977-Niveau: Bedarfsausweis bis 31. Dezember 2026; ab 2027 Verbrauchsausweis zulässig.
  • Wohngebäude mit fünf und mehr Wohnungen oder Bauantrag ab November 1977: freie Wahl.
  • Nichtwohngebäude: bis Ende 2026 freie Wahl (Verbrauchsausweis üblich), ab 2027 Bedarfsausweis als Regel.
  • Fehlende Verbrauchsdaten (Leerstand, Erstbezug, keine Abrechnungen): faktisch Bedarfsausweis.

Ausführliche Erklärung im Ratgeber: Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis – welcher ist der richtige?

FAQ

Häufige Fragen

Wahlfreiheit, Effizienzklasse und die Änderungen 2027.

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns

Kann ich mir den Ausweis aussuchen?
Wenn Ihr Gebäude nicht unter eine Pflichtregel fällt (Neubau, kleiner ungedämmter Altbau vor 1977), ja. Beide Ausweise erfüllen dann die gesetzliche Pflicht.
Welcher Ausweis zeigt die bessere Klasse?
Das hängt vom Gebäude ab: Bei ungedämmten Altbauten fällt der Verbrauchsausweis meist besser aus, bei gut gedämmten Häusern mit hohem Nutzerverbrauch der Bedarfsausweis.
Was ändert sich 2027?
Die Bedarfsausweis-Pflicht für kleine Altbauten entfällt, der Verbrauchsausweis braucht nur noch zwei Jahre Daten, und für Nichtwohngebäude wird der Bedarfsausweis zur Regel.
Kann ich später von Verbrauchs- auf Bedarfsausweis wechseln?
Ja, jederzeit durch Neuausstellung. Der alte Ausweis bleibt daneben bis zu seinem Ablauf gültig.

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