Nichtwohngebäude

Energieausweis für Nichtwohngebäude – Büro, Handel, Hotel, Gewerbe

Für Büro- und Geschäftshäuser, Läden, Praxen, Hotels, Werkstätten und Hallen gelten beim Energieausweis eigene Regeln: Strom für Beleuchtung und Lüftung zählt mit, und ab 2027 wird der Bedarfsausweis zur Regel. Wir erstellen beide Varianten – den Verbrauchsausweis ab 119,00 €.

  • Verbrauchsausweis 119,00 € in 1 Werktag, Express noch am selben Werktag (Bestellung bis 16 Uhr)
  • Bedarfsausweis nach Nutzungszonen: individuelles Angebot innerhalb eines Werktags
  • Pflicht bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung – ab 2027 auch bei Vertragsverlängerung

Das Wichtigste in Kürze

Schnellantwort

Nichtwohngebäude (Büro, Handel, Gastronomie, Hotel, Produktion, Bildung, Pflege) brauchen nach GEG (heute GModG) bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung einen Energieausweis, der neben Heizung und Warmwasser auch den Stromverbrauch für Beleuchtung, Lüftung und Kühlung ausweist. Der Verbrauchsausweis kostet bei energieausweis-schnell.de 119,00 € und ist in 1 Werktag fertig; ab 1. Januar 2027 wird der Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude zur Regel und Effizienzklassen A bis G werden eingeführt.

  • Verbrauchsausweis 119,00 € · Bedarfsausweis auf Anfrage
  • In 1 Werktag, Express noch am selben Werktag (Bestellung bis 16 Uhr)
  • Ab 2027: Bedarfsausweis als Regel, Effizienzklassen A–G, Ausweis auch bei Vertragsverlängerung
  • DIBt-registriert, Pflichtangaben für Gewerbeanzeigen enthalten

Was beim Nichtwohngebäude anders ist

Der Energieausweis für Nichtwohngebäude weist die Kennwerte getrennt für Wärme (Heizung, Warmwasser) und Strom (Beleuchtung, Lüftung, Kühlung, Hilfsenergie) aus und bezieht sie auf die Nettogrundfläche. Statt der Wohnflächen-Umrechnung gilt die tatsächliche beheizte bzw. gekühlte Fläche. Gebäude mit mehreren Nutzungen – etwa Büro plus Lager – werden nach Nutzungszonen betrachtet.

Effizienzklassen gibt es für Nichtwohngebäude bisher nicht; der Ausweis vergleicht die Kennwerte mit Referenzwerten. Mit dem GModG werden ab dem 1. Januar 2027 Klassen A bis G eingeführt.

Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude (bis Ende 2026 die Regel)

Grundlage sind die Verbräuche für Heizung, Warmwasser und Strom aus drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsjahren, witterungsbereinigt und bezogen auf die Nettogrundfläche. Sie benötigen die Energierechnungen (Gas, Öl, Fernwärme, Strom), die Nettogrundfläche, Baujahr, Nutzungsart, Angaben zu Heizung, Lüftung und Kühlung sowie zu Leerständen. Preis: 119,00 €, Lieferzeit 1 Werktag.

Wer 2026 noch einen Verbrauchsausweis ausstellen lässt, hat ihn zehn Jahre – auch wenn ab 2027 der Bedarfsausweis zur Regel wird.

Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude (auf Anfrage)

Der Bedarfsausweis bilanziert das Gebäude nach DIN V 18599 zonenweise: Jede Nutzungszone (Büro, Verkauf, Lager, Küche, Hotelzimmer …) erhält eigene Randbedingungen für Temperatur, Beleuchtung, Belegung und Betriebszeiten. Der Aufwand hängt von Größe, Zonierung und Technik ab – deshalb erstellen wir ein individuelles Angebot innerhalb eines Werktags. Jetzt anfragen.

Typische Gebäude

  • Büro- und Verwaltungsgebäude, Kanzleien, Praxen
  • Einzelhandel, Supermärkte, Einkaufszentren (Aushangpflicht ab 500 m² bei starkem Publikumsverkehr)
  • Gastronomie, Hotels und Beherbergung
  • Produktion, Werkstätten, beheizte Lagerhallen und Logistik
  • Schulen, Kitas, Bildungseinrichtungen (Aushangpflicht in öffentlichen Gebäuden ab 250 m²)
  • Pflege- und Gesundheitseinrichtungen

Ausnahmen

Keinen Ausweis brauchen Gebäude, die nicht regelmäßig beheizt oder gekühlt werden (unbeheizte Hallen, Ställe, Werkstätten ohne Heizung), Baudenkmäler und Gebäude mit höchstens 50 m² Nutzfläche. Bei gemischt genutzten Gebäuden wird der Nichtwohnteil getrennt ausgewiesen, wenn er sich in der Nutzung wesentlich vom Wohnteil unterscheidet.

03 · Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude.

Für Büro, Handel, Gastronomie, Hotel und Hallen: Der Verbrauchsausweis weist Wärme und Strom getrennt aus und bezieht sie auf die Nettogrundfläche. Bis Ende 2026 die übliche Ausweisart für Gewerbeimmobilien.

  • Auf Basis Ihrer tatsächlichen Verbrauchsdaten (Heizung und Strom)
  • Von ausstellungsberechtigten Energieberatern geprüft und erstellt
  • GEG-konform, beim DIBt registriert – 10 Jahre gültig
  • Fertig in 1 Werktag – mit Express noch am selben Werktag
Preis
119,00 €inkl. MwSt.
04 · Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude.

Zonenweise Bilanzierung nach DIN V 18599 für Bürogebäude, Läden, Hotels und Produktionsstätten. Der Aufwand hängt von Größe, Nutzungszonen und Technik ab – deshalb erstellen wir ein individuelles Festpreisangebot.

  • Objektive Bewertung – unabhängig vom Nutzerverhalten
  • Von Energieberatern geprüft und bilanziert
  • GEG-konform, beim DIBt registriert – 10 Jahre gültig
  • Individuelles Angebot innerhalb eines Werktags
Preis
Auf AnfrageAngebot innerhalb eines Werktags
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Ihr Energieausweis ab 69 €.

Festpreise inklusive Mehrwertsteuer, Prüfung durch Energieeffizienz-Experten und DIBt-Registrierung. Keine Anfahrt, keine versteckten Kosten, keine Nachberechnung.

Gebäudetyp
Ausweisart

Festpreis unabhängig von Fläche und Wohnungszahl – inklusive Prüfung und DIBt-Registrierung.

Zusatzoptionen
  • Zusätzliche Kopie
    Nur mit Postversand
    0
  • Digital als PDF
  • DIBt-Registrierung
  • Prüfung durch Energieberater
  • Persönlicher Ansprechpartner
So funktioniert es

In vier Schritten zu Ihrem Energieausweis.

Jetzt starten
  1. Daten online eingeben

    Gebäudedaten, Heizung und Verbrauchswerte in unser Formular eintragen – dauert etwa 10 Minuten. Unterlagen und Fotos laden Sie einfach hoch.

  2. Prüfung durch Energieberater

    Ein ausstellungsberechtigter Energieeffizienz-Experte prüft Ihre Angaben auf Plausibilität und meldet sich bei Rückfragen persönlich.

  3. Erstellung & DIBt-Registrierung

    Der Ausweis wird nach GEG (heute GModG) erstellt und beim Deutschen Institut für Bautechnik registriert – mit amtlicher Registriernummer.

  4. Ausweis als PDF erhalten

    Sie erhalten den fertigen Energieausweis per E-Mail als PDF – auf Wunsch zusätzlich gedruckt und unterschrieben per Post.

FAQ

Häufige Fragen

Antworten zu Ablauf, Unterlagen und Rechtsgültigkeit.

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns

Welche Verbräuche brauche ich für ein Bürogebäude?
Heizung und Warmwasser (Gas, Öl, Fernwärme oder Wärmepumpenstrom) sowie den Gesamtstromverbrauch des Gebäudes für drei aufeinanderfolgende Jahre – jeweils aus den Rechnungen der Versorger.
Muss der Ausweis bei Verlängerung eines Gewerbemietvertrags vorgelegt werden?
Ab dem 1. Januar 2027 ja. Bis dahin nur bei Neuvermietung, Verpachtung und Verkauf.
Gibt es Effizienzklassen für Gewerbeimmobilien?
Bis Ende 2026 nicht. Ab 2027 führt das GModG Klassen von A bis G für Nichtwohngebäude ein.
Was kostet der Bedarfsausweis für ein Nichtwohngebäude?
Das hängt von Größe, Nutzungszonen und Anlagentechnik ab. Senden Sie uns die Eckdaten – Sie erhalten innerhalb eines Werktags ein Festpreisangebot.
Ist eine Begehung nötig?
Für den Verbrauchsausweis nein. Beim Bedarfsausweis lässt das Gesetz geeignete Bildaufnahmen anstelle der Begehung zu; bei komplexen Objekten kann eine Begehung sinnvoll sein – das klären wir im Angebot.

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