Grundlagen

Welche Unterlagen brauche ich für den Energieausweis?

Redaktion energieausweis-schnell.de Rechtsstand GEG / GModG 2026· 6 Min Lesezeit·9.9.2026
Energieausweis online – ab 69,00 €, in 1 Werktag
DIBt-registriert✓ Von Energieberatern geprüft✓ 10 Jahre gültig
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Ein Energieausweis lässt sich online in etwa zehn Minuten beantragen – wenn die nötigen Angaben griffbereit liegen. Welche Unterlagen Sie für den Verbrauchsausweis und welche für den Bedarfsausweis brauchen, und wie Sie fehlende Daten ersetzen, zeigt diese Checkliste.

Checkliste Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis (69,00 € für Wohngebäude) basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch. Sie benötigen:

1. Verbrauchsdaten für Heizung und Warmwasser Die Abrechnungen von drei aufeinanderfolgenden Jahren (ab 2027: zwei), deren jüngstes Ende höchstens 18 Monate zurückliegt. Geeignet sind:

  • Heizkostenabrechnungen des Messdienstleisters (bei Mehrfamilienhäusern),
  • Jahresrechnungen des Gas- oder Fernwärmeversorgers,
  • Lieferscheine bei Heizöl, Flüssiggas, Pellets oder Holz (Menge und Datum),
  • Stromrechnungen bei Wärmepumpe oder Stromheizung (Wärmestrom getrennt, falls ein eigener Zähler existiert).

Wichtig ist der Gesamtverbrauch des Gebäudes je Zeitraum mit Einheit (kWh, Liter, m³, kg, Raummeter). Bei Öl oder Pellets zählt die gelieferte Menge; Tankstände zum Jahresanfang und -ende helfen, den Verbrauch je Periode abzugrenzen.

2. Gebäudedaten

  • Gebäudetyp (Einfamilienhaus, Reihenhaus, Mehrfamilienhaus …),
  • Baujahr des Gebäudes,
  • Wohnfläche des gesamten Gebäudes in m²,
  • Anzahl der Wohneinheiten,
  • Adresse (für die Klimafaktoren nach Postleitzahl),
  • ob der Keller beheizt ist und ob gewerbliche Flächen enthalten sind.

3. Heizungsdaten

  • Heizungsart und Energieträger (Gas-Brennwert, Öl, Wärmepumpe, Fernwärme, Pellets …),
  • Baujahr der Heizungsanlage (Typenschild am Kessel),
  • ob Warmwasser über die Heizung oder dezentral (Durchlauferhitzer, Boiler) bereitet wird.

4. Modernisierungen und Besonderheiten

  • Dämmung von Dach, oberster Geschossdecke, Außenwänden, Kellerdecke – jeweils mit Jahr,
  • Wärmeschutzverglasung und Jahr des Fenstertauschs,
  • Leerstände von mehr als 30 Tagen in den Abrechnungszeiträumen (Flächen und Monate),
  • Solarthermie, Photovoltaik oder andere erneuerbare Energien,
  • Lüftungsanlage und Kühlung, falls vorhanden.

5. Fotos (empfohlen, ab 2027 vorgeschrieben) Fassade von vorne und hinten, Dach, ein typisches Fenster, Heizungsanlage und Typenschild. Die Fotos ersetzen die Begehung und werden vom Energieberater zur Plausibilitätsprüfung genutzt.

Checkliste Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis (ab 250,00 € für Wohngebäude) bilanziert das Gebäude rechnerisch. Statt Verbräuchen braucht der Energieberater Informationen zur Bausubstanz:

  • Bauzeichnungen: Grundrisse aller Geschosse, Schnitte und Ansichten – idealerweise mit Maßen. Sie finden sie in der Bauakte, beim Bauamt oder beim Architekten.
  • Bauteilaufbauten: Wandaufbau (Mauerwerk, Dicke, Dämmung), Dach- und Deckenaufbau, Bodenplatte bzw. Kellerdecke. Bei Altbauten genügen oft Baujahr und typische Bauweise; der Berater arbeitet dann mit den Standardwerten der Baualtersklasse.
  • Fenster: Verglasungsart (Einfach, Zweifach, Wärmeschutz), Rahmenmaterial, Einbaujahr.
  • Anlagentechnik: Heizung (Typ, Baujahr, Leistung), Warmwasserbereitung, Speicher, Verteilung (Rohrleitungen gedämmt?), Lüftung, Solar- oder PV-Anlage.
  • Modernisierungen mit Jahr und Umfang.
  • Fotos von Gebäude, Bauteilen und Technik.

Fehlen Pläne, können Sie die Außenmaße des Gebäudes und die Geschosshöhen selbst aufmessen; wir fragen die Daten strukturiert ab und melden uns, falls etwas unklar ist.

Wo Sie fehlende Angaben finden

Angabe Quelle
Baujahr Bauakte, Kaufvertrag, Grundbuch-/Katasterunterlagen, alter Energieausweis
Wohnfläche Wohnflächenberechnung, Teilungserklärung, Mietvertrag, Bauantrag
Verbräuche Versorgerportal (meist 3–5 Jahre online abrufbar), Messdienstleister, Hausverwaltung
Heizungsbaujahr Typenschild, Schornsteinfegerprotokoll, Wartungsrechnung
Modernisierungen Handwerkerrechnungen, Förderbescheide, Bauakte
Pläne Bauamt (Bauaktenauszug), Architekt, Vorbesitzer

Bei einer Eigentumswohnung liefert die Hausverwaltung Verbräuche, Wohnfläche und Modernisierungshistorie des Gebäudes – sie ist dazu verpflichtet. Mehr dazu im Beitrag Energieausweis für die Eigentumswohnung.

Was Sie nicht brauchen

Sie müssen nichts beglaubigen lassen, keinen Vor-Ort-Termin vereinbaren und keine Behörde einschalten. Das Gesetz erlaubt ausdrücklich, dass Eigentümer die Daten selbst bereitstellen; die Verantwortung für die Plausibilitätsprüfung liegt beim Aussteller. Bewahren Sie die Unterlagen aber auf – der Aussteller kann Nachweise anfordern, und bei Stichproben des DIBt sind sie hilfreich.

In zehn Minuten vorbereitet: die Kurzliste

Bevor Sie das Bestellformular öffnen, legen Sie sich bereit: die drei Abrechnungen (als PDF oder Foto), eine Notiz mit Baujahr, Wohnfläche und Wohnungszahl, ein Foto des Typenschilds der Heizung und vier bis sechs Gebäudefotos vom Smartphone. Damit ist das Formular ohne Unterbrechung ausgefüllt. Fehlt ein Wert, können Sie die Eingabe unterbrechen – Ihre Angaben bleiben während der Sitzung im Browser erhalten.

Wenn Verbrauchsdaten fehlen

Ohne drei (ab 2027: zwei) vollständige Abrechnungsjahre ist kein Verbrauchsausweis möglich – etwa nach längerem Leerstand, bei Erstbezug oder wenn der Vorbesitzer keine Unterlagen hinterlassen hat. Dann ist der Bedarfsausweis der richtige Weg. Der Energieausweis-Check fragt die Datenlage ab und nennt die passende Variante.

Fazit

Für den Verbrauchsausweis reichen Heizkostenabrechnungen, Baujahr, Wohnfläche und ein Blick aufs Typenschild der Heizung; für den Bedarfsausweis kommen Pläne und Bauteilangaben hinzu. Mit dieser Checkliste ist der Online-Antrag in zehn Minuten erledigt: Jetzt Energieausweis bestellen.

Häufige Fragen

Brauche ich Originalunterlagen oder Kopien?
Kopien, Scans oder Fotos reichen. Sie laden die Abrechnungen einfach als PDF oder Bild hoch.
Was, wenn ich nur zwei Jahre Verbrauchsdaten habe?
Bis Ende 2026 sind drei Abrechnungsjahre vorgeschrieben; ab 1. Januar 2027 genügen zwei. Alternativ ist ein Bedarfsausweis möglich.
Muss ich die Wohnfläche exakt kennen?
Ja, möglichst genau, weil der Kennwert darauf bezogen wird. Quellen sind Wohnflächenberechnung, Teilungserklärung oder Bauantrag.
Sind Fotos Pflicht?
Ab 2027 muss der Aussteller das Gebäude begehen oder Fotos prüfen. Wir empfehlen den Upload schon jetzt – Fassade, Dach, Fenster, Heizung, Typenschild.

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